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Arbeit, Ausbildung und Beruf

Arbeiten und einem Beruf nachgehen ist auch in Deutschland ein wichtiges Thema. Auf dieser Seite unseres Wegweisers finden Sie viele Informationen zum Arbeiten in Deutschland, zur beruflichen Ausbildung und Qualifizierung und zu Möglichkeiten, Ihre eigenen beruflichen Qualifikationen aus Ihrem Heimatland anerkennen zu lassen.

Um eine Arbeitserlaubnis in Deutschland erhalten zu können, ist zunächst das Herkunftsland entscheidend. Staatsangehörige eines Landes der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz können in Deutschland uneingeschränkt arbeiten.

Britische Staatsangehörige, die ab dem 01.01.2021 in Deutschland einen Wohnsitz begründen, hier eine Tätigkeit aufnehmen bzw. nach Deutschland entsandt werden ("Neu-Briten"), benötigen grundsätzlich einen Aufenthaltstitel, der sie zur Ausübung der Beschäftigung berechtigt. "Neu-Briten" können bis zu 90 Tage visumfrei nach Deutschland einreisen und sich eine Arbeitsstelle suchen. Wenn Sie einen Arbeitgeber gefunden haben, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel, der Sie zur Ausübung der Beschäftigung berechtigt und den Sie bei der örtlichen Ausländerbehörde in Deutschland beantragen müssen. Wenn Sie sofort bei Einreise nach Deutschland arbeiten möchten, müssen Sie vorher bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein Visum beantragen, das Sie zur Ausübung der Beschäftigung berechtigt.

Personen aus allen anderen Herkunftsländern benötigen einen entsprechenden Aufenthaltstitel. Asylbewerberinnen und Asylbewerber oder Geduldete dürfen in der Regel nach 3-monatigem Aufenthalt in Deutschland arbeiten. Sobald Sie diese Voraussetzung erfüllen, ist es empfehlenswert, bei der Bundesagentur für Arbeit anzugeben, dass Sie Arbeit suchen. Vereinbaren Sie dazu einen Termin bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit. Die Kontaktdaten finden Sie auf unserer Karte unter der Rubrik "Arbeit".

Die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter sind die Behörden der Arbeitsverwaltung in Deutschland. Sie helfen Menschen bei der Suche nach Arbeit, bei Bedarf beispielsweise durch Qualifizierungsangebote. Außerdem unterstützten sie Firmen bei der Suche nach Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Daneben gibt es ein großes Netzwerk weiterer Beratungsangebote für die Unterstützung Ihrer beruflichen Integration. Die beruflichen Beratungsangebote finden Sie auf unserer interaktiven Karte unter der Rubrik "Berufliche Beratung".

Zu den Beratungsangeboten gehören die Jugendmigrationsdienste für junge Menschen bis zum Alter von 27 Jahren und die IntegrationsFachDienste Migration (IFDM). Diese unterstützen erwachsene Migrantinnen und Migranten bei allen Fragen zum Thema Arbeitssuche. Sie entwickeln mit Ihnen individuelle Perspektiven für eine gelingende Eingliederung in das Arbeitsleben.

Das Netzwerk Arbeit für Flüchtlinge (NAFplus) hilft insbesondere geflüchteten Menschen bei der Vermittlung in schulische Bildung, in eine Berufsausbildung oder in Beschäftigung. Zum Projektverbund in Mecklenburg-Vorpommern gehören die Träger der IFDM (VSP gGmbH, Genres e. V., Migra e. V.), die Agentur der Wirtschaft und der Flüchtlingsrat M-V e. V.

Fachkräfteeinwanderung

Am 1. März 2020 ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft getreten (nähere Informationen dazu finden Sie auch im FAQ zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz auf der Webseite vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat). Es schafft für Fachkräfte mit einer qualifizierten Berufsausbildung oder einem Hochschulabschluss aus Drittstaaten einen legalen Einreiseweg nach Deutschland. Eine Aufenthaltserlaubnis berechtigt in der Regel zur Erwerbstätigkeit. Zudem bietet das Gesetz das Instrument des beschleunigten Fachkräfteverfahrens, welches eine schnellere Einreise ermöglicht. Um einen entsprechenden Aufenthaltstitel zu erlangen, ist die Anerkennung der im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikation notwendig. Nähere Informationen zur Anerkennung finden Sie unter der Überschrift "Berufsanerkennung".

Ausländische Fachkräfte können gegebenenfalls auch für die Dauer von sechs Monaten eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erhalten. Auch ein Aufenthaltstitel zur Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen oder zur Ausbildungs- oder Studienplatzsuche ist möglich. Darüber hinaus besteht z. B. für Akademikerinnen und Akademiker aus Drittstaaten ein erleichterter Arbeitsmarktzugang über die sogenannte "Blaue Karte EU".

Die Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland des Portals Make it in Germany berät interessierte Fachkräfte aus dem Ausland in Deutsch und Englisch zu den Themen Jobsuche, Arbeit, Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, Einreise und Aufenthalt sowie Deutsch erlernen.

Die Welcome Center in Mecklenburg-Vorpommern, die es in mehreren Regionen gibt, helfen Ihnen auch beim Start oder Neustart in Mecklenburg-Vorpommern.

Berufsausbildung

Das duale Ausbildungssystem in Deutschland funktioniert anders als in den meisten anderen Ländern. Die Ausbildung im dualen System erfolgt an zwei Lernorten: dem Betrieb und der Berufsschule. Das bedeutet, dass die notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse einerseits in der Praxis eines Ausbildungsbetriebs und andererseits in der theoretischen Ausbildung an einer Berufsschule erworben werden.

Sie sind an einer Ausbildung interessiert? Dann lassen Sie sich bei einer Arbeitsagentur, einem Jobcenter oder einem anderen beruflichen Beratungsangebot zu Ihren Möglichkeiten und Ihren nächsten Schritten beraten.

Außerdem beraten die Jugendmigrationsdienste Menschen zwischen 12 bis 27 Jahren unter anderem zum Thema Berufsausbildung. Die Standorte finden Sie auf unserer Karte unter der Rubrik "Jugendmigrationsdienste".

Über diverse Berufe können Sie sich im "BERUFENET" der Bundesagentur für Arbeit informieren. Weitere Informationen zur beruflichen Ausbildung finden Sie unter planet-beruf.de.

Um eine Ausbildung zu beginnen, kann eine Anerkennung Ihres im Ausland erworbenen Schulabschlusses notwendig sein. Informationen zum Anerkennungs- und Antragsverfahren in M-V für die Anerkennung von Schulabschlüssen finden Sie auch auf dem Bildungsserver Mecklenburg-Vorpommern.

Berufsanerkennung

Wenn Sie in Deutschland mit Ihrem im Ausland erworbenen Berufsabschluss tätig werden wollen, ist es empfehlenswert oder auch erforderlich, sich Ihren Beruf anerkennen zu lassen. Wenn Sie bereits in Deutschland sind, können Sie sich durch das IQ Netzwerk (IQ - Integration durch Qualifizierung) zum Anerkennungsverfahren und zu eventuell erforderlichen Anpassungsqualifizierungen beraten lassen. Die Servicestellen des IQ Netzwerkes in M-V finden Sie auf unserer Karte unter der Rubrik "Berufliche Beratung".

Außerdem können Sie sich an die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) wenden, die Ihnen auf Antrag anhand Ihrer Unterlagen einen Gleichwertigkeitsbescheid erstellt. Dieser Bescheid stellt die Gleichwertigkeit bzw. teilweise Gleichwertigkeit Ihres Berufsabschlusses mit einem deutschen Berufsabschluss (Referenzberuf) fest. Sofern nur eine teilweise Gleichwertigkeit vorliegt, wird Ihnen mitgeteilt, welche Qualifikationen für die volle Gleichwertigkeit noch notwendig sind.

Zur leichteren Orientierung bei der Berufsanerkennung im Rahmen der Fachkräfteeinwanderung wurde die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) eingerichtet. Die ZSBA berät Fachkräfte im Ausland und baut auf die Erstberatung durch die Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland auf. Unter anderem unterstützt die ZSBA auch bei der Zusammenstellung und Weiterleitung der notwendigen Unterlagen. Wenn Sie sich noch nicht für ein Bundesland entschieden haben, berät Sie die ZSBA auch zu Ihrer Standortwahl.

Das mehrsprachige Portal Anerkennung in Deutschland bietet ebenfalls Informationen dazu, wie ausländische Berufsabschlüsse anerkannt werden können, wenn dies notwendig ist.

Gründung einer eigenen Firma

Auch bezüglich der Gründung einer eigenen Firma werden Sie von der Bundesagentur für Arbeit beraten. Weitere Unterstützung können Sie bei der Industrie- und Handelskammer und der Handwerkskammer erhalten.

Zusätzlich steht Ihnen der Einheitliche Ansprechpartner (EA) zur Verfügung, wenn Sie in Deutschland unternehmerisch tätig werden möchten.