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Medizinische Versorgung / Notrufnummern

In Deutschland hat jeder Mensch das Recht auf eine angemessene medizinische Versorgung - doch wie finde ich einen Arzt? An wen kann ich mich im Notfall wenden? Und wie funktioniert das deutsche Gesundheitssystem überhaupt?
Antworten auf viele Fragen zum deutschen Gesundheitssystem und nähere Informationen zur Versorgung durch Ärztinnen und Ärzte vor Ort (ambulant) und in Krankenhäusern (stationär) sowie in Notfällen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit.

  • Ärztinnen und Ärzte / Versorgung vor Ort

Sie können in der Regel selbst wählen, von welcher Ärztin oder welchem Arzt Sie sich behandeln lassen möchten.

 

  • Krankenhäuser / Kliniken

Manche Behandlungen und Operationen sind nur im Krankenhaus oder in einer Klinik möglich. Hier ist eine intensive Betreuung durch Ärztinnen, Ärzte, Pflegekräfte sowie weitere Therapeutinnen und Therapeuten sichergestellt.

Die Krankenhäuser und Kliniken finden Sie in unserer Karte.

 

  • Notfall

Nachts, an Feiertagen oder an einem Wochenende können Sie sich in Deutschland an viele Hilfsangebote wenden.

In vielen Krankenhäusern gibt es eine Notaufnahme. Ärztinnen und Ärzte vor Ort haben Bereitschaftsdienst.

Ist es nicht möglich, selbst die medizinische Versorgung aufzusuchen, können Sie folgende Telefonnummern nutzen:

•          Rettungsdienst: 112 oder

•          Giftnotruf: 030 – 19240

•          Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117

•          Auch Apotheken haben einen Nacht- beziehungsweise Notdienst.

 

Hier können Sie sich den Wegweiser „Gesundheit für alle – Ein Wegweiser durch das deutsche Gesundheitswesen“ als PDF herunterladen.

Er enthält grundlegende Informationen zur Gesundheit und zum Gesundheitswesen sowie dazu, wie man sich im Krankheitsfall oder bei notwendiger Vorsorge verhalten kann. Weitere Informationen betreffen u. a. Fragen zur Krankenversicherung, Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen und Unterstützungsleistungen der Pflegeversicherung.

Medizinische Vorsorge für Erwachsene

Viele Krankheiten lassen sich gut behandeln, wenn sie früh erkannt werden. Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Erwachsene helfen dabei. Frauen und Männer können alle drei Jahre an einer Gesundheitsuntersuchung („Check-up“) teilnehmen. Ferner haben Frauen und Männer einen Anspruch auf regelmäßige Untersuchungen zur Früherkennung von bestimmten Krebskrankheiten. Die Krankenversicherungen bezahlen viele Vorsorgeuntersuchungen. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt berät Sie gern.

Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern

In Deutschland gibt es einheitliche, gesetzlich festgelegte Gesundheitsuntersuchungen für Kinder von der Geburt an bis in das Schulalter, die sogenannten U1- bis U9-Untersuchungen sowie die J1 Untersuchung. Diese Untersuchungen helfen, Entwicklungsstörungen und Erkrankungen bei Kindern zu erkennen und frühzeitig zu behandeln. Eltern werden dabei zugleich über Möglichkeiten informiert, wie sie die Entwicklung ihres Kindes fördern und Gesundheitsrisiken vermeiden können. Die Untersuchungen sollen zu bestimmten Zeitpunkten in der Entwicklung Ihres Kindes stattfinden. Während dieser vorgegebenen Zeiträume werden die Kosten für die U-Untersuchungen und die J1 Untersuchung von den Krankenversicherungen übernommen. Die Teilnahme an ihnen ist freiwillig. Um die Entwicklung Ihres Kindes zu fördern, ist es aber wichtig, regelmäßig an den Untersuchungen teilzunehmen. Einen Termin für eine Beratung vereinbaren Sie bitte mit Ihrer Kinderärztin oder Ihrem Kinderarzt.

Impfen

Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten Schutzmaßnahmen. Moderne Impfstoffe sind gut verträglich und schützen vor schweren Krankheiten. In Deutschland werden bestimmte Impfungen für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene empfohlen. Diese sind in einem Impfkalender zusammengefasst.

Darüber hinaus gibt es auch immer aktuelle Informationen zum Thema Impfen auf der Internetseite der Landesimpfkampagne.

Die Impfungen führen Allgemeinärztinnen oder Allgemeinärzte, Fachärztinnen oder Fachärzte und auch Ärztinnen oder Ärzte in den regionalen Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte durch.

Die Kosten für die in Deutschland empfohlenen Impfungen werden von den Krankenkassen übernommen. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt berät Sie gern.