Direkt zum Inhalt

Zugang zum Gesundheitssystem

In Deutschland erfolgt die medizinische Versorgung durch Ärztinnen und Ärzte vor Ort und in Krankenhäusern oder Kliniken. Wenn Sie krank sind, sollten Sie zu einer Allgemeinärztin oder einem Allgemeinarzt gehen. Diese überweisen Sie, wenn nötig, zu einer Fachärztin oder einem Facharzt. Die Kosten für die medizinischen Behandlungen werden durch Krankenversicherungen abgesichert. Es gilt ärztliche Schweigepflicht. Ärztinnen und Ärzte dürfen grundsätzlich ohne Ihre Zustimmung keine Informationen über Sie an andere weitergeben.

  • Erhalten Sie finanzielle Unterstützung vom Sozialamt? Beantragen Sie bitte dort die Übernahme der Kosten für die medizinische Behandlung. Sie erhalten vom Sozialamt ein Dokument, das Sie vor der Behandlung in der Arztpraxis vorlegen. Die Kosten der Behandlung werden dann mit dem Sozialamt abgerechnet.

  • Haben Sie eine Abrechnungskarte einer Krankenversicherung erhalten? Legen Sie diese Karte vor der medizinischen Behandlung in der Arztpraxis vor. Die Kosten für die Behandlung werden dann mit der Krankenversicherung abgerechnet.

Medikamente

Für Medikamente erhalten Sie von Ärztinnen und Ärzten Belege (Rezepte), die Sie in einer Apotheke vorlegen. Dort müssen Sie nur einen geringen Teil der Kosten selbst bezahlen, den Rest übernimmt Ihre Krankenkasse. Medikamente für Kinder und Jugendliche bis zum Ende des 18. Lebensjahres sind mit einem Beleg (Rezept) von einer Ärztin oder einem Arzt kostenlos.

Pflege

In Deutschland gibt es im Bereich Pflege viele Angebote, die entweder zu Hause oder in entsprechenden Einrichtungen pflegebedürftige Menschen unterstützen und versorgen. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es Pflegestützpunkte, die zu allen Pflegeangeboten beraten und individuelle Lösungen für den einzelnen Bedarf ermitteln. Auf der Webseite der Pflegestützpunkte Mecklenburg-Vorpommern finden Sie die Pflegestützpunkte in Ihrer Nähe mit den entsprechenden Kontaktdaten.